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Anmeldung
Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich oder durch Überweisung der Gebühr erfolgen und ist rechtsverbindlich bis zur Anmeldbestätigung oder Absage durch die pvm-kablitz. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte haftet der Anmeldende für alle Kosten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Erst mit der Anmeldebestätigung rechtzeitig vor Seminarbeginn kommt der Vertrag zustande.
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Rücktrittsrecht
Bis 7 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt möglich. Ansonsten werden 50% der Seminarkosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Tage vor Seminarbeginn) werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.
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Kündigung
Die pvm-kablitz ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten Mindestanzahl von Seminaren den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. das Seminar abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die pvm-kablitz behält sich das Recht des Austausches von Dozenten vor.
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Haftung
Die Seminareinheiten werden so gestaltet, dass die oben beschriebenen Ziele bei einer regelmäßigen Teilnahme erreicht werden können. Für den Seminarerfolg haftet die pvm-kablitz nicht.
Für private Sachen von Teilnehmern übernimmt die pvm-kablitz keine Haftung.
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Urheberechte
Alle Rechte von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben bei der pvm-kablitz. Eine audio- und /oder visuelle Aufnahme der Seminare ist nicht gestattet.
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Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminares ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
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Personenbezogene Daten
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Seminarorganisation und Buchführung durch die pvm-kablitz erfasst werden.
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Verschwiegenheitserklärung
Hiermit bestätige ich, dass ich heute zur Verschwiegenheit sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden bin. Ich bin darüber belehrt worden, dass sich die Verschwiegenheitspflicht auf alles erstreckt, was mir während des Seminares anvertraut oder bekannt geworden ist oder noch anvertraut oder bekannt werden wird.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich insbesondere auf - alle Äußerungen nicht nur gegenüber Fremden, sondern auch gegenüber Angehörigen im Sinne von § 11 StGB das sind Verlobte, Ehegatten und sonstige in dieser Vorschrift genannte, nahe stehende Personen. Mir ist weiter bekannt, dass Verstöße gegen den Inhalt und Sinn dieser Vorschrift nach verschiedenen Rechtsvorschriften mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Seminares bestehen. Eine Ausfertigung dieser Verpflichtungserklärung wurde mir ausgehändigt.
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