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Die Aufträge sind akquriert, die Terminvergabe wird immer wieder hinausgezögert. Gerade Zulieferbetriebe mit intensiven Personalkosten und Existenzgründer müssen oftmals einige Monate bis zur Auftragserteilung "ausharren".

 

  • Kurzarbeitsanzeige

Um noch genügend Liquidität zur Auftragsfinanzierung zu haben, bietet sich hier die Einführung einer Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an. Da ich immer wieder Anfragen nach dem Antragsverfahren bekomme, habe ich zur Recherche die einzelnen Schritte aufgeführt.

  • Schritt 1: Kurzarbeitanzeige

Eine telefonische Ankündigung ist nicht ausreichend. Die Anzeige sollte auf einem Vordruck der Agentur für Arbeit erfolgen: Hier zum Formular für die Kurzarbeitanzeige (entweder pdf/Anlage oder direkt im Netz unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-101-Anzeige-Arbeitsausfall.pdf .

Wichtig ist dabei, den Arbeitsausfall mit der Vereinbarung über Kurzarbeiteinführung zu belegen:

Der Arbeitgeber darf ohne eine rechtliche Grundlage nicht eine Kurzarbeit anordnen. Wenn diese Voraussetzung nicht im Tarifvertrag, einer betrieblichen Vereinbarung oder im Arbeitsvertrag verankert ist, muss eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden.
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Vorschlag für eine Zusatzvereinbarung:

 


 

Musterstadt, den XX.XX.2010

 

Vereinbarung über Einführung der Kurzarbeit

 

hiermit erkläre ich mich mit der Einführung der Kurzarbeit bei der Musterfirma ab dem XX.XX.2010 für einen Zeitraum von 18 Monaten einverstanden.

 

 

 

Datum Unterschrift

 

 


 

Außerdem wird ein Arbeitszeitplan und Stellungnahme der Betriebsvertretung beigelegt.

Die erste Bedingung für die Gewährung des Kurzarbeitgeldes ist eine Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit.

Der Arbeitgeber benachrichtigt die Agentur per Fax oder per E-Mail (mit eingescannten Unterschriften).

Schritt 2: Bescheid der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und erlässt einen Bescheid.

Schritt 3: Antrag auf Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitantrag

Im nächsten Schritt wird das Kurzarbeitgeld schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt.

Hier zum Formular Leistungsantrag konjunkturelles Kurzarbeitgeld Stand Feb. 2009. (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-107-Leistungsantrag.pdf

den Antrag habe ich auch als pdf  beigefügt.

Schritt 4: Abrechnung des Kurzarbeitgeldes

Kurzarbeitergeld Abrechnung

Der Arbeitgeber muss kostenlos das Kurzarbeitgeld berechnen und an die Arbeitnehmer auszahlen.

In einer monatlichen Abrechnungsliste (Abrechnungsliste KuG siehe Anlage) oder direkter Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-108-Abrechnungsliste.pdf teilt der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit (AA) die ermittelten Kurzarbeitgelder mit. AA überweist das Kurzarbeitgeld dem Arbeitgeber.

 

Achtung!!!

Vorsätzliche oder fahrlässige Berechnungs-, Auszahlungs- und Aufzeichnungspflichten werden mit Geldbußen bis zu 2000 EUR bestraft.

Als anerkannter KfW-Gründungsberater unterstütze ich Sie gern auch beim Antragsverfahren zur Kreditfinanzierung.

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  Ulrich Kablitz      
 

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