Das KfW Gründercoaching


Sie möchten das KfW-Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen und so Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen?
Da es sich hier um Zuschüsse nach dem Europäischen Sozialfonds (De minimis) handelt, ist das Antragsverfahren stark formalisiert. Ich habe hier versucht, den Ablauf möglichst einfach aufzuzeichnen.
1. Antrag in der Antragsplattform erfassen
Um einen Zuschuss aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ zu erhalten, müssen Sie alle Daten in einer dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen. Diese Daten werden bei der Eingabe automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive der "De minimis-Erklärung" übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.
2. Gründungsberater
Jetzt können Sie in der Beraterdatenbank einen anerkannten Berater der KfW-Bank aussuchen. Oder Sie entscheiden sich für Ulrich Kablitz als Gründer- Coach. Ich bin in der KfW-Beraterbörse ebenfalls gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet.
3. Coachingvertrag
Nun schließen Sie einen schriftlichen Coaching-Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Dieser wird vom Regionalpartner und der KfW-Bank geprüft und relativ zügig erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Unseren nach Vorlage der KfW Bank erstellten Coachingvertrag der pvm-kablitz können Sie hier online ausfüllen.
4. Höhe der Zuschüsse
Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten die Höhe des Zuschusses bereits vorab ermitteln.
Oftmals ist den Coachingteilnehmern die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der KfW-Bank das Coachinghonorar ab.
Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:
5 Tagewerke á 480 € = 2400 €
Zuschuss: 90% = 2160 € --> verbleibt: 240 €
übliche Zahlungsweise: 2400 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW erstattet 2160 € an Sie
mit Abtretung an pvm-kablitz: 240 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW zahlt 2160 € an pvm-kablitz aus.
5. Abschluss
Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:Gesamtrechnung des Gründercoachs
- Coachingbericht (Den Bericht erstellt pvm-kablitz.)
- Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil
6. Auszahlung
Die KfW-Bank zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an pvm-kablitz aus.
*Achtung: Sollten Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§ 19 Abs. 1 UStG) übernimmt die KfW- Bank die 19% Mehrwertsteuer. Ansonsten erhöht sich Ihr Eigenanteil um diese 19%. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrem Steuerberater!
+49 (0)2591 208944
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