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Das KfW Gründercoaching

Gründercoaching mit der KfW-Bank

Sie möchten das KfW-Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen und so Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen?

Da es sich hier um Zuschüsse nach dem Europäischen Sozialfonds (De minimis) handelt, ist das Antragsverfahren stark formalisiert. Ich habe hier versucht, den Ablauf möglichst einfach aufzuzeichnen.

1. Antrag in der Antragsplattform erfassen

Um einen Zuschuss aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ zu erhalten, müssen Sie alle Daten in einer dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen. Diese Daten werden bei der Eingabe automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive der "De minimis-Erklärung" übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.

2. Gründungsberater

Jetzt können Sie in der Beraterdatenbank einen anerkannten Berater der KfW-Bank aussuchen. Oder Sie entscheiden sich für Ulrich Kablitz als Gründer- Coach. Ich bin in der KfW-Beraterbörse ebenfalls gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet.

3. Coachingvertrag

Nun schließen Sie einen schriftlichen Coaching-Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Dieser wird vom Regionalpartner und der KfW-Bank geprüft und relativ zügig erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Unseren nach Vorlage der KfW Bank erstellten Coachingvertrag der pvm-kablitz können Sie hier online ausfüllen.

4. Höhe der Zuschüsse

Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten die Höhe des Zuschusses bereits vorab ermitteln.

Oftmals ist den Coachingteilnehmern die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der KfW-Bank das Coachinghonorar ab.


Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:

5 Tagewerke á 480 €   = 2400 €     
Zuschuss: 90% = 2160 €   --> verbleibt: 240 €
übliche Zahlungsweise: 2400 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW erstattet 2160 € an Sie
mit Abtretung an pvm-kablitz: 240 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW zahlt 2160 € an pvm-kablitz aus.

5. Abschluss

Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:Gesamtrechnung des Gründercoachs

  • Coachingbericht (Den Bericht erstellt pvm-kablitz.)
  • Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil

6. Auszahlung

Die KfW-Bank zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an pvm-kablitz aus.


*Achtung: Sollten Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§ 19 Abs. 1 UStG) übernimmt die KfW- Bank die 19% Mehrwertsteuer. Ansonsten erhöht sich Ihr Eigenanteil um diese 19%. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrem Steuerberater!

1. Coaching, Management, Berufsberatung, Existenzgründung in Münster und im Münsterland

Sie haben noch weitere Fragen an mich persönlich?

Mein Anrufbeantworter ist 7 Tage die Woche / 24 h am Tag eingeschaltet. Sie können mich persönlich von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichen, für Berufstätige nach Absprache auch am Sonntag Abend. Mit garantiertem Rückrufservice falls die Leitung besetzt ist!

2. Sie können mich in meinem Coaching- Büro anrufen:
Coaching Telefon Ulrich Kablitz +49 (0)2591 208944

Schreiben Sie mir eine Mail nach Lüdinghausen oder Münster:
Email pvm-kablitz Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Oder nutzen Sie das Kontaktformular:
zum Kontaktformular Coaching Ulrich Kablitz zum Kontaktformular

Gerne holt Sie unser Fahrservice aus Richtung Münster (S90S/S91/S92)
von der Bushaltestelle "Coaching Kablitz" oder aus Richtung Dortmund vom Bahnhof Lüdinghausen ab. Die Bushaltestelle ist mit einem sogenannten "Busstopp" ausgerüstet.

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