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KfW -Gründercoaching Deutschland

 

 

kfw BankengruppeESF Sozialfond

 

Ablauf des KfW Gründungscoaching

 

Sie möchten das KfW-Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen?

Da es sich hier um Zuschüsse nach dem Europäischen Sozialfonds (De minimis) handelt, ist das Antragsverfahren stark formalisiert. Ich habe hier versucht, den Ablauf möglichst einfach aufzuzeichnen:

 

  • 1. Antrag in der Antragsplattform erfassen

Um einen Zuschuss aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ zu erhalten, müssen Sie alle Daten in einer dafür vorgesehenen Antragsplattform erfassen. Diese Daten werden bei der Eingabe automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive der "De minimis-Erklärung" übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.

 

  • 2. Gespräch mit dem Regionalpartner

Sie wenden sich an einen Regionalpartner (Industrie- und Handelskammer oder meist Wirtschaftsförderung ) der KfW-Bank. Dies finden Sie unter: Regionalpartnersuche. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und informiert Sie schriftlich über ihre Entscheidung (Kostenzusage).

Für den Kreis Coesfeld ist das die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH oder die Handwerkskammer in Münster.

 

  • 3. Gründungsberater

Jetzt können Sie in der Beraterdatenbank einen anerkannten Berater der KfW-Bank aussuchen. Oder Sie entscheiden sich für Ulrich Kablitz als Gründercoach. Ich bin in der KfW-Beraterbörse ebenfalls gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet.

  • 4. Coachingvertrag

 

Nun schließen Sie einen schriftlichen Coaching-Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Dieser wird vom Regionalpartner und der KfW-Bank geprüft und relativ zügig erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Unseren nach Vorlage der KfW Bank erstellten Coachingvertrag der pvm-kablitz können Sie hier online ausfüllen.

 

  • 5. Höhe der Zuschüsse

Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten die Höhe des Zuschusses bereits vorab ermitteln.

Oftmals ist den Coachingteilnehmern die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der KfW-Bank das Coachinghonorar ab.

 



Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:
  • 5 Tagewerke á 480 €   = 2400 €      
    Zuschuss: 90% = 2160 €   --> verbleibt: 240 €
  • übliche Zahlungsweise: 2400 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW erstattet 2160 € an Sie
  • mit Abtretung an pvm-kablitz: 240 € an pvm-kablitz --> Einreichen bei der KfW --> KfW zahlt 2160 € an pvm-kablitz aus.


 

  • 6. Abschluss

Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:

  • Gesamtrechnung des Gründercoachs
  • Coachingbericht (Den Bericht erstellt pvm-kablitz.)
  • Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil

  • 7. Auszahlung

Die KfW-Bank zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an pvm-kablitz aus.

 

*Achtung: Sollten Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§ 19 Abs. 1 UStG) übernimmt die KfW- Bank die 19% Mehrwertsteuer. Ansonsten erhöht sich Ihr Eigenanteil um diese 19%. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrem Steuerberater!

 

 

 

 

 

Existenzgründung Münsterland
 
  Ulrich Kablitz      
 

Ulrich Kablitz

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Gerne beantworte
ich Ihre weiteren Fragen in einem persönlichen
Telefongespräch.

Ulrich Kablitz • Bechtrup 28a • 59348 Lüdinghausen
Tel. (+49) 2591 208944 • Mobil (+49) 176 78010181
eMail kontakt@pvm-kablitz.de